Unterhaltsberechnung

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Unterhalts-Tipps für Männer

Meine Frau verdient selbst genug – muss ich trotzdem Unterhalt zahlen?

Falls ihr Einkommen höher ist als das Ihrer Frau, kann ein Unterhaltsanspruch bestehen. Beim sogenannten Aufstockungsunterhalt besteht ein Anspruch, wenn die Frau mit ihrem Einkommen die ehelichen Lebensverhältnisse nicht erreicht.

Meine Frau will ohne Grund nicht Arbeiten – muss ich Unterhalt zahlen?

Bemüht sich die Frau nach der Scheidung nicht oder nicht ausreichend um eine Erwerbstätigkeit, können der Frau sogenannte fiktive Einkünfte angerechnet werden. Reichen die unterstellten fiktiven Einkünfte an die ehelichen Lebensverhältnisse nicht heran, kann dennoch ein geringer Unterhaltsanspruch in Höhe der Differenz bestehen.

Unsere Ehe war sehr kurz – muss ich Unterhalt zahlen?

Bei einer Ehedauer von etwa 2-3 Jahren kann man von einer kurzen Ehe sprechen. Sind keine gemeinsamen Kinder vorhanden kann ein Unterhaltsanspruch versagt werden.

Muss ich mein Leben lang Unterhalt bezahlen? –
Wie lange muss ich zahlen?

Für den Fall, dass die Frau keine ehebedingten Nachteile hatte, bestehen gute Aussichten auf eine Herabsetzung oder gar eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruches. Ehebedingte Nachteile sind insbesondere die Erziehung von gemeinsamen Kindern oder die Form einer sogenannten Hausfrauenehe, in der die Frau nicht oder nur Teilzeit arbeiten geht und ansonsten den Haushalt für den Mann besorgt.

Beispiele: Liegen keine solchen Nachteile vor, so wurde beispielsweise bei fünfeinhalbjähriger Ehe der Unterhaltsanspruch auf zwei Jahre begrenzt, bei einer neunjähriger Ehe auf vier Jahre. In einem anderen Fall wurde der Unterhalt nach 15 Monaten auf die Hälfte herabgesetzt und nach 4 Jahren gänzlich versagt. In wieder einem anderen Fall wurde bei einer 13-jährigen Ehe der Unterhalt nach 2 Jahren auf die Hälfte herabgesetzt und nach drei Jahren gänzlich versagt. Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an, eine schematische Tabelle gibt es leider nicht.

Muss ich Unterhalt zahlen, obwohl meine Frau sich unmöglich verhält?

Ein Unterhaltsanspruch kann herabgesetzt oder zeitlich begrenzt oder völlig ausgeschlossen werden, wenn besondere Umstände vorliegen. Dies ist allerdings die Ausnahme. Unstimmigkeiten, angefangen von Verachtung bis hin zu (unbegründeten) Vorwürfen und Zänkereien und Kontaktverweigerung reichen hierfür nicht aus. Für Einschränkungen im Unterhalt müssen schwerwiegende Verfehlungen im Raum stehen.

Beispiele: Die Frau erstattet mehrfach unbegründete Strafanzeigen. Sie schwärzt Sie unberechtigt bei Ihrem Arbeitgeber an. Sie verschweigt im Unterhaltsprozess eine neue Arbeitsstelle oder das Zusammenleben mit einem neuen Partner. Oder die Frau widmet sich dem Alkohol, verliert deshalb ihre Arbeitsstelle und weigert sich, sich einer Therapie zu unterziehen. Auch der Ausbruch aus einer intakten Ehe, wenn sich die Frau quasi aus heiterem Himmel mit einem Geliebten einlässt kann Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch haben.

Meine Frau lebt mit einem neuen Mann zusammen, muss ich da noch zahlen?

Lebt Ihre Frau in einer festen Beziehung mit dem neuen Partner und wohnen beide sogar noch zusammen, wenn auch nur zum Teil, so kann der Unterhaltsanspruch möglicherweise herabgesetzt werden. Denn wenn die Frau für den neuen Partner den Haushalt führt, so ist das eine geldwerte Leistung, welche von den Gerichten je nach Umfang zwischen 125 und 500 EUR festgesetzt wird. Dieses "Einkommen" Ihrer Frau kann zu einer Reduzierung des Unterhaltsanspruches führen.
Leben die beiden auf diese Weise etwa 2-3 Jahre zusammen, kann ein Unterhaltsanspruch gänzlich entfallen.

Meine Frau heiratet wieder, was passiert mit dem Unterhalt?

Im Falle einer Heirat entfällt der Unterhaltsanspruch Ihrer Frau gänzlich. Nur ganz ausnahmsweise, wenn diese neue Ehe sehr kurz ist und noch gemeinsame Kinder aus Ihrer Ehe zu betreuen sind, kann der Unterhaltsanspruch wieder aufleben. In der Regel ist jedoch Schluss mit Unterhaltszahlungen an die Ex-Frau.

Sind meine Unterhaltszahlungen steuerlich absetzbar?

Sie können Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen. Dieses Vorgehen wird als "Realsplitting" bezeichnet. Dies geschieht mit der Anlage U der Einkommensteuererklärung. Hierbei muss Ihre Frau mit unterschreiben. Allerdings muss im Gegenzug Ihre Frau dann die Unterhaltszahlungen versteuern. Diesen Steuernachteil müssen Sie dann Ihrer Frau ersetzen. Wegen der Steuerprogression ist Ihre Steuerersparnis aber in der Regel größer als die zusätzliche Steuerschuld Ihrer Frau. Die Ehefrau kann Ihre Zustimmung davon abhängig machen, dass Sie Ihr schriftlich erklären, dass alle Nachteile von Ihnen ersetzt werden. Dazu gehören neben den Steuern möglicherweise auch Nachteile bei Sozialleistungen und der Sozialversicherung.

Unterhalts-Berechnung

durch die Kanzlei Hinterberger

Die Berechnung des anzusetzenden Ehegatten-/Kindesunterhaltes wird von erfahrenen Anwälten durchgeführt, unterstützt von modernen Berechnungsprogrammen.

Einfach online Formular ausfüllen und Sie erhalten in Kürze eine ausführliche Unterhalts-Berechnung per Post zugesandt.

Kosten für die Berechnung, pauschal:  Eur 349.-

Für den Fall, das Sie Ihre Scheidung später über unsere Kanzlei abwickeln, wird die Hälfte dieses Betrages auf die Scheidungskosten gutgeschrieben.

Weitere Informationen über online Scheidungen finden Sie unter:
www.ehe-scheidung-online.de

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