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Unterhaltsberechnung
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Ihr kompetenter Partner in Sachen Scheidung & Familienrecht
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Impressum
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Unterhalts-Tipps für Frauen
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Wann habe ich überhaupt einen Unterhaltsanspruch?
Faustregel: Wenn Sie weniger Einkommen haben als Ihr Mann, steht Ihnen in der Regel ein Unterhaltsanspruch zu. Unterhaltsansprüche können aber nach einiger Zeit begrenzt werden oder ganz wegfallen.
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Ab wann muss ich wieder arbeiten gehen?
Nach einer Trennungszeit von etwa einem Jahr sind Sie verpflichtet, einer angemessenen Arbeit nachzugehen. Dieses Jahr soll Ihnen als Übergangszeit bleiben, um sich auf die neue Situation einzustellen. Aber Vorsicht: Bemühen Sie sich nicht ausreichen um eine Arbeitsstelle, können Ihnen sogenannte "fiktive Einkünfte" angerechnet werden.
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Ich betreue unsere Kinder, muss ich trotzdem arbeiten gehen?
Solange das jüngste Kind noch keine drei Jahre alt ist, dürfen Sie das Kind betreuen und müssen keine Erwerbstätigkeit ausüben. Nach drei Jahren kommt es auf das Betreuungsangebot der Kindergärten, Horte oder Tagespflege an. Findet sich nach drei Jahren ein geeigneter Platz in der Nähe für das Kind, kann Ihnen eine Teilzeittätigkeit zugemutet werden. Es kann aber auch vorkommen, dass Sie länger als drei Jahre keine Erwerbstätigkeit ausüben müssen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn Sie mehrere Kinder zu betreuen haben oder eine Erkrankung der Kinder vorliegt.
Eine Vollerwerbstätigkeit wird Ihnen erst dann zugemutet, wenn hierzu entsprechende Betreuungsmöglichkeiten auch unter Berücksichtigung des Alters des Kindes vorhanden sind. Dies wird spätestens mit dem Erreichen des 15. Lebensjahres des Kindes der Fall sein, je nach Betreuungsmöglichkeit kann dies aber auch schon deutlich früher sein.
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Was ist, wenn ich keine Arbeit finde?
Solange Sie keine angemessene Arbeit haben, steht Ihnen ein Unterhaltsanspruch zu. Ob eine Arbeitsstelle angemessen ist, hängt von ihrer Ausbildung, früheren Tätigkeiten, der Dauer der Ehe und ihrem Alter ab. Bei schlechten Chancen kommt auch eine Umschulung in Betracht. Die Kosten der Umschulung können Sie von Ihrem Mann verlangen.
Sie müssen sich jedoch ernsthaft um eine Arbeit bemühen. Dabei reicht es nicht aus, sich arbeitslos zu melden. Sie müssen aus eigener Initiative Bewerbungen schreiben. Bewahren Sie daher ihre Bewerbungsunterlagen auf, so dass Sie im Ernstfall ihre Bemühungen nachweisen können. Ansonsten kann Ihnen nämlich ein fiktives Einkommen in Höhe Ihres Ausbildungsstandes und Ihres Alters angerechnet werden.
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Ich arbeite und verdiene trotzdem weniger als mein Mann, bekomme ich Unterhalt?
Die Differenz, welche Ihr Einkommen zu dem ehelichen Lebensstandard hat, können Sie als sogenannten Aufstockungsunterhalt von Ihrem Mann geltend machen. Allerdings ist nach der Ehe jeder für sein Leben selbst verantwortlich, so dass der Unterhalt begrenzt oder ganz wegfallen kann. Sinn der Übergangszeit ist, dass ehebedingte Nachteile ausgeglichen werden können. Eheliche Nachteile sind für Sie etwa dann entstanden, wenn Sie wegen der Ehe eine Ausbildung abgebrochen haben, Kinder betreut haben oder im Einverständnis mit Ihrem Mann den Haushalt geführt haben und deshalb jetzt nicht mehr im Berufsleben stehen.
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Ich lebe in meiner Eigentumswohnung, wie wirkt sich das Unterhalt aus aus?
Der Wohnwert der Wohnung wird Ihnen als Einkommen angerechnet. Für den nachehelichen Unterhalt ist dies der Mietwert der Wohnung. Hiervon sind Belastungen wie etwa Kreditraten abzuziehen.
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Wie wirkt sich eine Änderung des Einkommens meines Mannes auf den Unterhalt aus?
Verliert Ihr Mann seinen Arbeitsplatz oder verdient deutlich weniger als vorher, so wird der Unterhalt den neuen Einkommensverhältnissen angepasst.
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Mein Mann hat eine neue Beziehung und spielt dort den Hausmann
Verdient die neue Partnerin Ihres Mannes eigenes Geld, dann darf Ihr Mann trotzdem nicht einfach seine bestehende Arbeit niederlegen. Er muss zumindest eine Nebentätigkeit aufnehmen, um Ihren Unterhalt und den der gemeinsamen minderjährigen Kinder sicherzustellen. Dies gilt auch dann, wenn der Rollentausch gerechtfertigt erscheint, etwa weil die neue Partnerin mehr verdient als Ihr Mann.
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Ich gehe bald in Rente muss ich trotzdem noch arbeiten?
Sie müssen in diesem Fall nur arbeiten gehen, wenn man vernünftigerweise von Ihnen noch eine Arbeit erwarten kann. Hier spielt die Dauer der Ehe, Ihr Gesundheitszustand und die Verfügbarkeit einer angemessenen Arbeitsstelle eine Rolle. Es kann daher sein, dass Sie zumindest eine Nebentätigkeit aufnehmen müssen.
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Kosten für die Berechnung, pauschal: Eur 349.-
Für den Fall, das Sie Ihre Scheidung später über unsere Kanzlei abwickeln, wird die Hälfte dieses Betrages auf die Scheidungskosten gutgeschrieben.
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Weitere Informationen über online Scheidungen finden Sie unter:
www.ehe-scheidung-online.de
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